ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (VERANSTALTUNGEN)

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Lieber Reisegast, ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des § 651a ff. BGB bilden die folgenden allgemeinen Reisebedingungen die Grundlage des Reisevertrages, zwischen Dir (nachfolgend "Kunde") und uns, Abenteuer 4x4 e.K., Inhaber: Andreas CHRISTL, Pommernstraße 9, 96242 Sonnefeld, als Deinem Reiseveranstalter (nachfolgend "RV"), der im Falle Ihrer Reisebuchung zustande kommt. Mit der Buchung einer Reise beim RV erkennt der Kunde diese allgemeinen Reisebedingungen an. Abweichungen und besondere Bedingungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Wir empfehlen Dir, diese und den folgenden Text sorgfältig durchzulesen und abzuspeichern.

Alle vom RV angebotenen und durchgeführten Reise(-einzel-)leistungen und Pauschalreisen haben Abenteuer- und Expeditions-Charakter und sind mit einem gewissen Gefahrenpotential, einem geringen Maß an Komfort sowie einem möglichen Erfordernis von kurzfristigen Plan- und Routenänderungen verbunden.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Kunde ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Innerhalb dieser Bindungsfrist kann der RV die Annahme erklären. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den RV zustande. Der RV informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (Erhalt der Reiseunterlagen) und übersendet den Reisepreissicherungsschein, sofern der Kunde eine Pauschalreise gebucht hat. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RVs vor, an das der RV für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

2. Zahlung

Bei Buchung von Pauschalreisen ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% Prozent des Reisepreises fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des RV eingegangen sein muss. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der verbleibende, noch zu zahlende Restbetrag des Reisepreises wird spätestens 28 Kalendertage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig, falls der RV die Reise nicht zuvor wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl abgesagt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim RV. Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 28 Kalendertage, wird der Gesamtreisepreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Reisen (Buchung weniger als 6 Kalendertage vor Reisebeginn) ist der Eingang des Rechnungsbetrages beim RV binnen zwei Kalendertagen sicherzustellen. Der Kunde sendet dem RV einen Zahlungsnachweis (von der Bank bestätigter Überweisungsbeleg oder Kontoauszug) umgehend per E-Mail oder Fax zu. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den RV zu entrichten.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, wird der Kunde vom RV mit einer Mahnung und Nachfristsetzung an die Zahlung erinnert. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung ist der RV berechtigt, für jede weitere Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zu erheben.

Zahlt der Kunde den Reisepreis vor Antritt der Reise nicht vollständig an den RV, ist der RV berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und gegenüber dem Kunden einen Schadenersatzanspruch in Höhe der nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Rücktritts-/Stornopauschalen geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der RV dem Kunden zuvor erfolglos durch eine Zahlungserinnerung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Die Rechte im Sinne dieser Ziffer stehen dem RV nicht zu, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Inhalt des Reisevertrages

Umfang und Art der vom RV vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des RVs auf der Internetseite bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit dem vorvertraglichen Informationsblatt und der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der RV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der auf der Website gesetzte Guide ist nicht Bestandteil der Tour, somit sind Änderungen diesbezüglich unter Vorbehalt möglich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen von Vertragsbedingungen kann der RV einseitig nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist und dem Kunden vor Reisebeginn erklärt wird. Wenn der RV Reiseleistungen aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen kann, kann der RV dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Leistungsänderung anbieten und den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, zur Annahme des Angebotes zur Leistungsänderung oder Erklärung seines Rücktritts vom Vertrag auffordern.

4.2 Preisanpassungen (Preiserhöhungen und Preissenkungen) sind nach Abschluss des Reisevertrages bis zum 20. Tag vor dem vertraglichen Reisebeginn nur dann möglich, wenn sich die Preisanpassung unmittelbar aus einem der folgenden, nach Vertragsschluss eingetretenen Gründe ergibt:

- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

- Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Änderung erfolgt die Preisanpassung in Höhe des Sitzplatzanteils. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) gegenüber dem Reiseveranstalter geändert, kann der RV den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf-/ bzw. herabsetzen. Der Betrag wird errechnet, indem die prozentuale Steigerung/ Senkung der Abgaben in demselben Maß auf den entsprechenden Abgabenanteil umgelegt wird, der für den Reisenden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veranlagt wurde.

Bei einer Änderung von Wechselkursen nach Abschluss des Reisevertrages kann der RV unter Zugrundelegung des Wechselkurses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verglichen mit dem Wechselkurs zu Reisebeginn den Preis betroffener Reiseleistungen entsprechend der Wechselkursschwankung in dem Verhältnis erhöhen oder herabsetzen, indem sich die Reiseleistung dadurch für den RV verteuert oder vergünstigt hat.

4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in der vorstehenden Ziffer genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den RV führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom RV zu erstatten. Der RV ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.

4.4 Der RV unterrichtet den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von maßgeblichen, bekannt gewordenen Leistungsänderungen oder Preisanpassungen. Preisanpassungen, nach dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin sind nicht zulässig. Im Falle einer Preisanpassung um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

4.5 Der RV kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Ablauf der vom RV bestimmten Frist das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen gilt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärt

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der RV eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom RV gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Der RV kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.

5.2 Der RV kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 20%
  • 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45%
  • 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
  • 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
  • 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%
  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 95% des Reisepreises.

Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.

Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom RV berechneten Höhe entstanden ist.

5.3 Abweichend von Ziffer 5.2 kann der RV keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

5.4 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem RV zuvor anzuzeigen hat. Der RV behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem RV für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

5.5 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.6 Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.

5.7 Bei Rückerstattungen ins Ausland hat der Kunde evtl. anfallende Überweisungsgebühren zu tragen.

6. Rücktritt durch den RV

6.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der RV nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl in den vorvertraglichen Informationen zur Reise beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und er diese Angaben zusätzlich in der Reisebestätigung gemacht hat. Der RV wird dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.

6.2 Der RV kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der RV wird dem Kunden gegenüber in diesem Fall den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären. Der RV verliert in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen erstattet er dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei der RV die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der RV kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der RV informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 l BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom RV verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der RV nicht zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8. Kündigung durch den Veranstalter nach Reisenantritt / Veranstaltungsbeginn

Der Veranstalter behält sich vor, den Vertrag nach Antritt der Reise / der Veranstaltung zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Ablauf nachhaltig stört, sich oder andere Teilnehmer gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig oder sicherheitsgefährdend verhält, so dass eine sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises / Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer reist auf eigene Kosten individuell weiter oder zurück.

Werden die Anforderungen an Technik, Ausstattung sowie persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer nach Hause zu schicken. Eine Einschätzung über die persönlichen Voraussetzungen ist weder per Mail noch über das Telefon vorzunehmen. Die Einschätzung obliegt dem jeweiligen Guide / Instruktor vor Ort.

9. Haftung des RVs und Haftungsbegrenzung

Der RV haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Er haftet nicht für Angaben in von ihm nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z.B. des Hotels). Darüber hinaus haftet der RV nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung des RV und seiner Erfüllungsgehilfen ist bei Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der RV gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

Bei den vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen handelt es sich um Reisen, Trainings oder Seminare mit Abenteuer- und/oder Expeditionscharakter. Solche Veranstaltungen sind entsprechend mit besonderen Risiken für Personen und Sachen verbunden.

Der Fahrer erklärt hiermit, dass er Eigentümer und Halter des Fahrzeuges ist, oder der Halter und Eigentümer ihm die Erlaubnis zur Teilnahme an der Veranstaltung mit dessen Fahrzeug zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen erteilt hat.

Der/die TeilnehmerIn (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer) nimmt auf eigene Gefahr und Risiko an der gebuchten Veranstaltung teil und erklärt hiermit ausdrücklich, dass ihm/ihr alle Risiken und Gefahren durch Straßenverkehr oder Bewegungsarten bekannt sind und akzeptiert diese uneingeschränkt. Der/die TeilnehmerIn handelt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der/die TeilnehmerIn trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr und durch ihn/sie oder von ihm/ihr benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Der/die TeilnehmerIn (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer) erklärt hiermit ausdrücklich auf Ansprüche jeder Art von Schäden, Unfällen oder Verletzungen an der eigenen Person, des Fahrzeuges oder der Bekleidung, die im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung entstehen zu verzichten, mit Ausnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch den Veranstalter.

Der/die TeilnehmerIn (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer) erklärt weiterhin, den Anweisungen der Veranstalter oder deren MitarbeiterInnen uneingeschränkt Folge zu leisten, ohne dass daraus Rechtsansprüche jedweder Art abgeleitet werden können.

Der/die TeilnehmerIn (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer) bestätigt, dass er/sie mündig ist, den 18. Geburtstag vollendet hat und sich gesundheitlich und körperlich in der Lage sieht an der Veranstaltung teilzunehmen. Für Minderjährige stimmen die Eltern der Teilnahme zu. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.

O.g. Haftungsausschusserklärung muss vor der Buchung einer entsprechenden Veranstaltung vom Kunden akzeptiert werden, andernfalls ist eine Buchung sowie die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Der RV informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste) des Bestimmungslandes, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der RV hat seine Hinweispflichten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.

Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den RV beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet der RV nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er selbst die Verzögerung verschuldet hat.

11. Einzelleistungen

Der RV bietet neben Pauschalreisen auch einzelne Reiseleistungen, wie beispielsweise Veranstaltungen an. Diese unterfallen nicht den besonderen reisevertraglichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB. Ziffern 1 und 9 finden auf Reiseeinzelleistungen entsprechende Anwendung.

Der konkrete Inhalt und Umfang der vom RV vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des RVs auf der Internetseite sowie aus der Buchungsbestätigung.

Der vertraglich vereinbarte Preis für die gebuchte Einzelleistung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig. Ein Rücktritt oder eine Stornierung vom Vertrag über die Einzelleistung ist nicht möglich. Der Kunde kann jedoch entsprechend Ziff. 5.4 eine Ersatzperson benennen.

12. Sonstiges und Streitschlichtung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der RV kann an seinem Sitz verklagt werden. Der RV kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des RVs vereinbart.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reisekrankenversicherung.

Die während einer Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse des RV dürfen nicht für andere Veranstaltungen/Organisationen genutzt werden.

Bei Zuwiderhandlungen ist an den Reiseveranstalter Schadensersatz in voller Höhe der erzielten Einnahmen zu erstatten.

Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB besteht über KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel, Tel.: 06172 99761-0 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. Rückfragen sind an KAERA zu richten.

Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG. Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.

 

Reiseveranstalter:

Abenteuer 4×4 e.K.
Inhaber: Andreas CHRISTL
Pommernstraße 9
96242 Sonnefeld

Telefon +49 (0) 9562 404 20-0
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.abenteuer4x4.com

Steuernummer 212/209/30103
USt-Id.-Nr. DE242223122

Eintragung im Handelsregister
Registergericht Coburg
Registernummer HRA 4888

Stand September 2023

 

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